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Die Schweizerische Gemeinnützige Gesellschaft (SGG) hat das Rütli im Jahre 1860 mit Hilfe der Schweizer Schuljugend und Unterstützung von Donatoren gekauft und es dem Bund als unveräusserliches Nationaleigentum geschenkt.
Der Bundesrat übertrug dessen Betreuung und Verwaltung gemäss Stiftungsurkunde vom 2. Juli 1860 schon im 19. Jahrhundert der SGG. Die SGG setzte daraufhin die Rütlikommission ein, die in erster Linie darüber zu wachen hat, dass das Rütli möglichst in seinem ursprünglichen Zustand bewahrt bleibe und dass angemessene Ruhe und Ordnung herrsche. So steht es in den SGG-Vorschriften für die Rütli-Besucher.
Zur Bundesfeier am 1.August auf dem Rütli:
Der Bundesrat hat das Anliegen, dass die Rütlikommission weiterhin die Bundesfeiern auf dem Rütli organisiert, letztmals am 9. Dezember 2005 bekräftigt. Damit lehnte er es ab, diese Aufgabe selbst zu übernehmen.
Die Rütlikommission hat die Feiern seit Ende des 19. Jahrhunderts immer selbstständig organisiert, und dazu gehört auch die Wahl der Rednerin oder des Redners. Für Festredner gilt in unserem Land von jeher Redefreiheit - nicht nur, aber vor allem auch für die Bundesfeiern. Das ist auch in Anlehnung an Artikel 16 der Bundesverfassung so. Der Bundesrat darf und will hier deshalb keine Empfehlungen abgeben.
Allerdings sollte bei der Wahl des Festredners ein wenig Feingefühl herrschen. Was wohl 2006 nicht der Fall war!
Die Zutrittsmodalitäten und Sicherheitsmassnahmen liegen ebenfalls in der Verantwortung der Rütlikommission sowie der betroffenen Kantone Uri und Schwyz, wie das auch für andere Veranstaltungen der Fall ist, für deren Sicherheit die entsprechenden Kantone zuständig sind.
Diese verlangen von allen Teilnehmern eine Erklärung zum Verzicht auf jegliche Störung der Feier. Ansonsten bestehen keine weiteren Zulassungskriterien.
Die SGG hat vor allem die Verantwortung, dass diese Feiern ungestört und würdig über die Bühne gehen. Das steht auch so in den Vorschriften der Rütlikommission für die Besucher des Rütlis. Diese Reglemente bestehen seit eh und je. Die Rütlikommission hat deshalb vor allem eine schwierige Aufgabe und eine grosse Verantwortung.
- Das Rütli liegt am Urnersee in der Zentralschweiz. Urnersee wird der südliche Teil des Vierwaldstättersee genannt. Zu finden ist das Rütli auf der Landkarte unter der Koordinate N 202666 O 687797 (Schweizer Koordinatennetz).
- Das Rütli ist autofrei und
kann nur mit dem Schiff ab Brunnen oder Flüelen, oder zu Fuss auf dem „Weg der Schweiz“ ab Seelisberg
oder Treib in ca. einer Stunde erreicht werden.
- Jedes Jahr findet auf dem Rütli das in Schützenkreisen bekannte Rütlischiessen statt. Seit 1860 findet das traditionelle Rütlischiessen alljährlich am Mittwoch vor Martini statt.
- Im Laufe der Jahre wurde das Rütli zum „Nationalheiligtum“.
- Um die Rütliwiese vor
Hotelbauprojekten zu schützen wurde es mit Hilfe einer Geldsammlung von
Schulkindern 1859 erworben und dem Bund geschenkt mit der Auflage, die
Rütliwiese nie zu verbauen.
- Sein historischer Symbolgehalt hat grosse Ausstrahlungskraft. Das Rütli war immer
wieder Ort der Zusammenkunft in Zeiten der Gefahr. So besammelte General Guisan
am 25. Juli 1940 die gesamte Schweizer Armeespitze zum Rütlirapport.
- seit
1891 am 1. August die Bundesfeier zum Nationalfeiertag der Schweiz statt.
- Der Besuch auf dem Rütli war für viele hohe Gäste aus dem Ausland bis in die
heutige Zeit der Höhepunkte eines Besuchs der Schweiz. So besuchte der
Märchenkönig Ludwig aus Bayern mehrmals das Rütli. 1980 fuhr die Königin von
England mit dem Dampfschiff zum Rütli.
- Heute findet man auf dem Rütli neben der idyllischen Rütliwiese, ein kleines Museum
zur Schweizer Geschichte, ein Gastronomiebetrieb, die drei
Quellen und einen grossen Picknickplatz.
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