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Volksinitiative Schutz der Rütliwiese ungültig
#1
Swiss 
Der Urner Landrat hat heute Mittwoch mit 41 zu 17 Stimmen die Volksinitiative "Schutz der Rütli-Wiese" für ungültig erklärt.
Die Initiative verlangte ein Verbot von 1.August Feiern auf dem Rütli.

Die kantonale Volksinitiative "Schutz der Rütli-Wiese", welche am 14. Februar 2008 in Altdorf eingereicht
wurde, verlangt, dass für 1. August-Veranstaltungen auf dem Rütli keine Bewilligungen
erteilt werden. Der Gemeinderat Seelisberg könnte auf Grund der Initiative Ausnahmen bewilligen,
bei denen jedoch keine ausserkantonalen Festrednerinnen und Festredner auftreten
dürfen. Für Anlässe politischer Gruppen oder Parteien soll generell keine Bewilligung erteilt
werden. Mit Hilfe dieser Initiative möchten die Initianten erreichen, dass "das Rütli frei von
politischem Seilziehen" ist und das "Gezänk" zwischen "Links" und "Rechts" gestoppt und
der alljährlichen unnützen Verschleuderung von Steuergeldern für die Gewährung der Sicherheit
Einhalt geboten wird.
Am 4. März 2008 stellte der Regierungsrat fest, dass die Volksinitiative mit 1'291 gültigen
Unterschriften formell zu Stande gekommen sei. Die rechtliche Prüfung der Initiative ergibt,
dass diese gegen höherrangiges Recht, das heisst gegen die Eigentumsgarantie und die
Versammlungsfreiheit, verstösst. Denn zur Wahrung der Ruhe und Ordnung ist kein absolutes
Versammlungsverbot nötig und zumutbar. Die Ausnahmemöglichkeit zu Gunsten des
Gemeinderats Seelisberg ändert daran nichts. Eine teilweise Ungültigerklärung ist nicht möglich,
weil mit dem absoluten Versammlungsverbot, das ungültig ist, der Kern der Initiative getroffen
wird. Nachdem die Initiative gegen Bundesrecht verstösst, beantragte der Urner Regierungsrat
dem Urner Landrat, die Initiative als ungültig zu erklären.



cu Tell
http://www.Tell.ch
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aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
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Volksinitiative Schutz der Rütliwiese ungültig - von Tell - 11.02.2009, 18:51

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