23.03.2008, 13:47
Am 18. März 2008 stimmt die Offene Dorfgemeinde von Andermatt mit einem Ja-
Stimmenanteil von 98 Prozent einer Änderung der Bau- und Zonenordnung zu. Damit
schafft die Gemeinde ein Reglement, das im bestehenden Dorf Andermatt einen minimalen
Anteil an Erstwohnungen vorschreibt (50%-Quote südlich der Bahnlinie MGB und
30%-Quote nördlich der Bahnlinie MGB und im Gebiet Oberer Wiler). Die Gemeinde will
so verhindern, dass im bestehenden Dorf unkontrolliert Zweitwohnungen entstehen und
das Wohnen für Einheimische im Dorf zu teuer wird. Die Bau- und Zonenordnung
schreibt neu weiter vor, dass bestehende Hotels und Ladengeschäfte nicht in Appartements
umgebaut werden dürfen und im Dorfkern im Erdgeschoss Lade- oder Gewerbe-
lokale untergebracht sein müssen. Das gilt für Neubauten und bestehende Gebäude. Mit
Inkrafttreten der neuen Vorschriften wird Andermatt die im September 2007 erlassene
Bausperre wieder aufheben können.
Schon im Dezember 2007 hat der Bundesrat der Auflockerung der Lex Furgler für die OHD (Orascom Hotels and Development) in Andermatt zugestimmt.
Am 21. Dezember 2007 heisst der Bundesrat ein ergänzendes Gesuch der OHD und
ihrer Tochtergesellschaft Andermatt Alpine Destination Company AG (AADC) um eine
weitergehende Befreiung der Ferienanlage von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller
gut. Mit diesem Entscheid, der denjenigen vom 22. September 2006 ergänzt, ermöglicht
der Bundesrat den bewilligungsfreien Erwerb auch für Gesellschaften, an denen die OHD
und die AADC mitbeteiligt sind. Ferner können auch juristische Personen, insbesondere
auch mit Sitz im Ausland, bewilligungsfrei ein Ferienhaus oder Appartement erwerben.
Bin mal gespannt wie es weitergeht...
cu Tell
http://www.Tell.ch
Stimmenanteil von 98 Prozent einer Änderung der Bau- und Zonenordnung zu. Damit
schafft die Gemeinde ein Reglement, das im bestehenden Dorf Andermatt einen minimalen
Anteil an Erstwohnungen vorschreibt (50%-Quote südlich der Bahnlinie MGB und
30%-Quote nördlich der Bahnlinie MGB und im Gebiet Oberer Wiler). Die Gemeinde will
so verhindern, dass im bestehenden Dorf unkontrolliert Zweitwohnungen entstehen und
das Wohnen für Einheimische im Dorf zu teuer wird. Die Bau- und Zonenordnung
schreibt neu weiter vor, dass bestehende Hotels und Ladengeschäfte nicht in Appartements
umgebaut werden dürfen und im Dorfkern im Erdgeschoss Lade- oder Gewerbe-
lokale untergebracht sein müssen. Das gilt für Neubauten und bestehende Gebäude. Mit
Inkrafttreten der neuen Vorschriften wird Andermatt die im September 2007 erlassene
Bausperre wieder aufheben können.
Schon im Dezember 2007 hat der Bundesrat der Auflockerung der Lex Furgler für die OHD (Orascom Hotels and Development) in Andermatt zugestimmt.
Am 21. Dezember 2007 heisst der Bundesrat ein ergänzendes Gesuch der OHD und
ihrer Tochtergesellschaft Andermatt Alpine Destination Company AG (AADC) um eine
weitergehende Befreiung der Ferienanlage von der Bewilligungspflicht gemäss Lex Koller
gut. Mit diesem Entscheid, der denjenigen vom 22. September 2006 ergänzt, ermöglicht
der Bundesrat den bewilligungsfreien Erwerb auch für Gesellschaften, an denen die OHD
und die AADC mitbeteiligt sind. Ferner können auch juristische Personen, insbesondere
auch mit Sitz im Ausland, bewilligungsfrei ein Ferienhaus oder Appartement erwerben.
Bin mal gespannt wie es weitergeht...
cu Tell
http://www.Tell.ch
http://www.Tell.ch .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel