30.07.2015, 09:51
Die Innerschweizer Kantone lockern das absolute Feuer- und Feuerwerksverbot.
Am 1. August dürfen in den Zentralschweizer Kantone Feuerwerke steigen aber mit Einschränkungen.
Die Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug und Luzern haben das absolute Feuer- resp. Feuerwerksverbot gelockert.
Es dürfen Grillfeuer, 1.August Feuer und Feuerwerke gemacht werden, aber dabei muss ein Abstand von 200 Meter vom Wald und Waldränder eingehalten werden.
Höhenfeuer sind nur über der Waldgrenze erlaubt.
Grillen und jegliches Feuern und Feuerwerke im Wald und Waldrand bleibt weiterhin strikt verboten. Es gibt keine Ausnahmen.
Tell
http://www.Tell.ch
Am 1. August dürfen in den Zentralschweizer Kantone Feuerwerke steigen aber mit Einschränkungen.
Die Kantone Uri, Schwyz, Ob- und Nidwalden, Zug und Luzern haben das absolute Feuer- resp. Feuerwerksverbot gelockert.
Es dürfen Grillfeuer, 1.August Feuer und Feuerwerke gemacht werden, aber dabei muss ein Abstand von 200 Meter vom Wald und Waldränder eingehalten werden.
Höhenfeuer sind nur über der Waldgrenze erlaubt.
Grillen und jegliches Feuern und Feuerwerke im Wald und Waldrand bleibt weiterhin strikt verboten. Es gibt keine Ausnahmen.
Tell
http://www.Tell.ch
http://www.Tell.ch .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel