27.04.2006, 21:42
"die Zahl von 47'008 der im Asylprozess befindlichen Personen ist nach wie vor bedeutend!. "
Hallo Tell
Also das mit diesen "im Asylprozess befindlichen Personen" ist so eine Sache: Dieser Begriff wurde erst vor einenhalb Jahren eingeführt und täuscht etwas: Alles Personen, welche vorläufig in der Schweiz aufgenommen wurden (wegen Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzugs aus der Schweiz) fallen in diese Kategorie. D.h. wenn jemand aus einem Bürgerkriegsland kommt und nicht zurück kann wird er vorläufig aufgenommen, gilt dann aber immer noch als im "Asylprozess befindliche Person". Viele dieser Personen sind seit vielen Jahren in der Schweiz, arbeiten hier, bezahlen Steuern und werden nie mehr zurückkehren (können). Es ist nicht sinnvoll, dass sie immer noch in dieser Kategorie aufgelistet werden. Diese Kategorie verwirrt also nur und sollte abgeschafft werden.
Dafür zeigt die Statistik andere interessante Dinge:
Beispiel: Im März 2006 entschied das BFM über 1165 Asylgesuche. Davon gab 163 Asylgewährungen, das heisst ganz richtige verfolgte Flüchtlinge, also viel mehr als zehn Prozent. In 531 Fällen wurde eine vorläufige Aufnahme angeordnet: Das sind beispielsweise Leute, die im Fall einer Rückkehr konkret gefährdet wären (Bürgerkrieg, alt, krank, minderjährig) aber nicht Flüchtlinge im juristischen Sinn sind.
Insgesamt wird also rund 700 von 1165 Asygesuchen POSITIV entschieden: Also massiv über die Hälfte! Da kann also mit keinem Wort mehr von Asylmissbrauch oder Scheinasylanten gesprochen werden...
Das zeigt, dass es das neue Asylgesetz gar nicht braucht, zum Glück...
Gruss, helga
Hallo Tell
Also das mit diesen "im Asylprozess befindlichen Personen" ist so eine Sache: Dieser Begriff wurde erst vor einenhalb Jahren eingeführt und täuscht etwas: Alles Personen, welche vorläufig in der Schweiz aufgenommen wurden (wegen Unzulässigkeit, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit des Wegweisungsvollzugs aus der Schweiz) fallen in diese Kategorie. D.h. wenn jemand aus einem Bürgerkriegsland kommt und nicht zurück kann wird er vorläufig aufgenommen, gilt dann aber immer noch als im "Asylprozess befindliche Person". Viele dieser Personen sind seit vielen Jahren in der Schweiz, arbeiten hier, bezahlen Steuern und werden nie mehr zurückkehren (können). Es ist nicht sinnvoll, dass sie immer noch in dieser Kategorie aufgelistet werden. Diese Kategorie verwirrt also nur und sollte abgeschafft werden.
Dafür zeigt die Statistik andere interessante Dinge:
Beispiel: Im März 2006 entschied das BFM über 1165 Asylgesuche. Davon gab 163 Asylgewährungen, das heisst ganz richtige verfolgte Flüchtlinge, also viel mehr als zehn Prozent. In 531 Fällen wurde eine vorläufige Aufnahme angeordnet: Das sind beispielsweise Leute, die im Fall einer Rückkehr konkret gefährdet wären (Bürgerkrieg, alt, krank, minderjährig) aber nicht Flüchtlinge im juristischen Sinn sind.
Insgesamt wird also rund 700 von 1165 Asygesuchen POSITIV entschieden: Also massiv über die Hälfte! Da kann also mit keinem Wort mehr von Asylmissbrauch oder Scheinasylanten gesprochen werden...
Das zeigt, dass es das neue Asylgesetz gar nicht braucht, zum Glück...
Gruss, helga