18.11.2006, 08:12
SVP will Meinungsäusserungsfreiheit stärken
(SVP) Die Rassismusstrafnorm dient Rot-grün zunehmend als Vehikel, um eine Diskussion über Einwanderungspolitik, Asyl- und Sozialmissbrauch, Ausländerkriminalität, Islamismus oder Entwicklungshilfe möglichst schon im Keime zu ersticken. Davon betroffen ist das ganze Volk. Dass missliebige Meinungsäusserungen (mit Aussicht auf Erfolg) ohne weiteres eingeklagt werden können, darf in einem freien und demokratischen Rechtsstaat nicht vorkommen. Jeder muss sagen können, was er denkt - dies ist gleichsam das Fundament des demokratischen Diskurses. Aus diesem Grund setzt sich die SVP für eine Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit und für die Streichung des Antirassismus-Artikels Art. 261bis StGB ein.
Ein zentraler Grundsatz im Strafrecht lautet nulla poena sine lege ("keine Strafe ohne Gesetz"). Strafrecht muss immer klar und eindeutig sein. Unbestimmte Rechtsbegriffe darf es in diesem Bereich nicht geben. Für jeden Bürger muss es einfach verständlich sein, welches Verhalten strafrechtlich relevant ist und eine Sanktion nach sich zieht. Beim Antirassismus-Artikel ist genau das nicht der Fall. Sogar Staatsanwälte und Gerichte zeigten sich in der Vergangenheit mit den Klagen überfordert und sprachen Verurteilungen aus, die sich nicht halten liessen. Die SVP setzt sich für Klarheit und Ordnung im Strafrecht ein. Aus diesem Grund ist der Antirassismus-Artikel, welcher unklar formuliert ist, zu streichen.
Die SVP kämpft gegen die linken Seilschaften in Verwaltung, Hilfswerken und kirchlichen Körperschaften. Es ist falsch, wenn staatlich bezahlte Stellen Politik betreiben. Und es kann nicht angehen, dass diese Kreise sich auf Kosten der Steuerzahler gegenseitig Aufträge für Gutachten und Forschungsprojekte zuschanzen. Die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus spricht Bände. Hier geben sich Kirchenvertreter, Linksaktivisten und Repräsentanten von Gewerkschaften und Hilfswerken die Klinke in die Hand. Die Schweiz braucht kein Gremium, das vorschreibt, welche Meinungsäusserungen angebracht sind und welche nicht. Aus diesem Grund ist die Rassismus-Kommission aufzulösen.
Mit dem Antirassismus-Artikel wird kein einziges Problem gelöst. Im Gegenteil: Es kann beobachtet werden, dass der "stille und heimliche" Rassismus im Innern vieler Schweizer gerade wegen dem Antirassismus-Artikel in den letzten zwölf Jahren nicht abgenommen hat. Denn das Schlimmste was es gibt, ist, wenn man in einer Demokratie seine eigene Meinung nicht mehr sagen darf.
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cu Tell
(SVP) Die Rassismusstrafnorm dient Rot-grün zunehmend als Vehikel, um eine Diskussion über Einwanderungspolitik, Asyl- und Sozialmissbrauch, Ausländerkriminalität, Islamismus oder Entwicklungshilfe möglichst schon im Keime zu ersticken. Davon betroffen ist das ganze Volk. Dass missliebige Meinungsäusserungen (mit Aussicht auf Erfolg) ohne weiteres eingeklagt werden können, darf in einem freien und demokratischen Rechtsstaat nicht vorkommen. Jeder muss sagen können, was er denkt - dies ist gleichsam das Fundament des demokratischen Diskurses. Aus diesem Grund setzt sich die SVP für eine Stärkung der Meinungsäusserungsfreiheit und für die Streichung des Antirassismus-Artikels Art. 261bis StGB ein.
Ein zentraler Grundsatz im Strafrecht lautet nulla poena sine lege ("keine Strafe ohne Gesetz"). Strafrecht muss immer klar und eindeutig sein. Unbestimmte Rechtsbegriffe darf es in diesem Bereich nicht geben. Für jeden Bürger muss es einfach verständlich sein, welches Verhalten strafrechtlich relevant ist und eine Sanktion nach sich zieht. Beim Antirassismus-Artikel ist genau das nicht der Fall. Sogar Staatsanwälte und Gerichte zeigten sich in der Vergangenheit mit den Klagen überfordert und sprachen Verurteilungen aus, die sich nicht halten liessen. Die SVP setzt sich für Klarheit und Ordnung im Strafrecht ein. Aus diesem Grund ist der Antirassismus-Artikel, welcher unklar formuliert ist, zu streichen.
Die SVP kämpft gegen die linken Seilschaften in Verwaltung, Hilfswerken und kirchlichen Körperschaften. Es ist falsch, wenn staatlich bezahlte Stellen Politik betreiben. Und es kann nicht angehen, dass diese Kreise sich auf Kosten der Steuerzahler gegenseitig Aufträge für Gutachten und Forschungsprojekte zuschanzen. Die Zusammensetzung der Eidgenössischen Kommission gegen Rassismus spricht Bände. Hier geben sich Kirchenvertreter, Linksaktivisten und Repräsentanten von Gewerkschaften und Hilfswerken die Klinke in die Hand. Die Schweiz braucht kein Gremium, das vorschreibt, welche Meinungsäusserungen angebracht sind und welche nicht. Aus diesem Grund ist die Rassismus-Kommission aufzulösen.
Mit dem Antirassismus-Artikel wird kein einziges Problem gelöst. Im Gegenteil: Es kann beobachtet werden, dass der "stille und heimliche" Rassismus im Innern vieler Schweizer gerade wegen dem Antirassismus-Artikel in den letzten zwölf Jahren nicht abgenommen hat. Denn das Schlimmste was es gibt, ist, wenn man in einer Demokratie seine eigene Meinung nicht mehr sagen darf.
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cu Tell
http://www.Tell.ch .:/ und ewig grüsst der Gesslerhut \ :.
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel
Wer kämpft kann verlieren. Wer nicht kämpft hat schon verloren!
"Man wisse zwar nicht ob Wilhelm Tell gelebt habe,
aber dass er den Gessler erschossen habe, stehe fest!" by Hans Weigel