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3 Prozent der Schweizer sind Sozialfälle, davon sind 43,7 Prozent Ausländer
#1
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Schweizerischen Sozialhilfestatistik
3 Prozent der Bevölkerung beziehen Sozialhilfe
Rund 220'000 Personen wurden im Jahr 2004 mit Sozialhilfeleistungen unterstützt was einer einer Sozialhilfequote von 3 Prozent entspricht.

Die Auswertungen des Bundesamts für
Statistik (BFS) zeigen, dass die Städte, Agglomerationen und ländlichen Gemeinden äusserst
unterschiedlich stark belastet sind. Ein besonders hohes Sozialhilferisiko tragen
Alleinerziehende, Geschiedene sowie Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene. Dagegen
sind Rentnerinnen und Rentner kaum in der Sozialhilfe vertreten.

220'000 unterstützte Personen in der Schweiz

In der gesamten Schweiz wurden 2004 rund 220'000 Personen bzw. 3 Prozent der Bevölkerung mit
Sozialhilfeleistungen unterstützt. Nach Grossregionen betrachtet weisen Zürich (3,8%), die Region
lémanique (3,5%) und Espace Mittelland (3,3%) die höchsten Sozialhilfequoten auf. Die Quoten
der Grossregionen Nordwestschweiz, Ostschweiz, Zentralschweiz und Tessin liegen unter dem
schweizerischen Durchschnitt.

Markantes Stadt-Land-Gefälle

Bei der Sozialhilfequote zeigt sich ein ausgeprägtes Stadt-Land-Gefälle: Während die Quote in
den städtischen Zentren 5 Prozent beträgt, ist diese in den ländlichen Gemeinden mit 1,6 Prozent
deutlich unter dem schweizerischen Durchschnitt. Ein Viertel der unterstützten Personen lebt in
den fünf grössten Schweizer Städten (Zürich, Genf, Basel, Bern, Lausanne). In diesen Zentren
liegt die Sozialhilfequote wesentlich über dem schweizerischen Durchschnitt. Eine
überdurchschnittlich hohe Sozialhilfequote verzeichnen auch die Kantone BS, VD, NE, ZH, GE,
BE und FR, während die Sozialhilfequote in ländlichen Kantonen deutlich unter dem Durchschnitt
liegt.

Hohes Sozialhilferisiko von Kindern und Jugendlichen, geringes von Rentnern

Kinder und Jugendliche (0 – 17 Jahre) sind bei den Sozialhilfe beziehenden Personen mit einem
Anteil von 31,6 Prozent stark übervertreten (ihr Anteil an der Bevölkerung beträgt nur 20,5
Prozent). Mehrheitlich stammen diese aus alleinerziehenden Haushalten (56% der unterstützten
Kinder) und zu einem Fünftel aus Familien mit drei und mehr Kindern. Das Risiko, von
Sozialhilfe abhängig zu werden, sinkt mit zunehmendem Alter. Rentnerinnen und Rentner sind
aufgrund der Alterssicherung kaum mehr auf Sozialhilfe angewiesen (Anteil 1,5%).
Ausbildungsdefizite bei jungen Erwachsenen
Die jungen Erwachsenen (18 – 25 Jahre) sind mit einer Sozialhilfequote von 3,9 Prozent (Anteil
13,0%) überdurchschnittlich häufig in der Sozialhilfe vertreten. In den Städten ist das
Sozialhilferisiko der jungen Erwachsenen besonders hoch. 63 Prozent der jungen
Sozialhilfeempfängerinnen und –empfänger verfügen über keinen beruflichen
Ausbildungsabschluss. Hier zeigt sich deutlich, dass eine fehlende berufliche Ausbildung ein
wesentlicher Grund für die Sozialhilfeabhängigkeit ist.

Ausländerinnen und Ausländer überdurchschnittlich vertreten

56,3 Prozent der unterstützten Personen sind Schweizerinnen oder Schweizer und 43,7 Prozent
sind ausländischer Nationalität. Bei einem Ausländeranteil in der Bevölkerung von 20,5 Prozent
ist damit das Sozialhilferisiko für die Ausländerinnen und Ausländer wesentlich höher als für die
Schweizerinnen und Schweizer. Die oft fehlende Berufsausbildung, die Erwerbssituation und die
Familiengrösse spielen eine zentrale Rolle für die Sozialhilfeabhängigkeit der ausländischen
Personen. Geschlechterspezifische Unterschiede lassen sich hingegen – wie auch für die
Schweizerinnen und Schweizer – kaum feststellen.

Lebensform prägt das Sozialhilferisiko

3,1 Prozent der Haushalte in der Schweiz sind auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen.
Alleinstehende (5,2%) und insbesondere Alleinerziehende (13,4%) tragen ein sehr hohes
Sozialhilferisiko. Für Paare und Familien mit einem oder zwei Kindern liegt das Sozialhilferisiko
hingegen deutlich unter dem Durchschnitt. Einen grossen Einfluss auf das Risiko einer
Sozialhilfeabhängigkeit hat der Zivilstand: Geschiedene Personen sind häufiger auf
Sozialhilfeleistungen angewiesen als verheiratete und ledige Personen. Verwitwete Personen
beziehen kaum Sozialhilfeleistungen.

Unterschiedliche Bezugsdauer

Mehr als die Hälfte der Sozialhilfefälle (54%) werden seit mehr als einem Jahr mit Leistungen
unterstützt. 15 Prozent sind gar seit über 4 Jahren im Sozialhilfebezug. Alleinerziehende gehören
überdurchschnittlich oft zu den Langzeitbeziehenden, während dieser Anteil bei den
Alleinstehenden und den Paaren mit Kindern unter dem Durchschnitt liegt. 46 Prozent der Fälle
sind aufgrund einer vorübergehenden Notlage auf Leistungen der Sozialhilfe angewiesen
(Bezugsdauer weniger als ein Jahr).
Der Grund für die Beendigung des Sozialhilfebezuges ist für 30 Prozent der abgeschlossenen Fälle
die Verbesserung der wirtschaftlichen Lage aufgrund einer Beschäftigung bzw. eines erhöhten
Erwerbseinkommens. Bei einem weiteren Drittel der abgeschlossenen Fälle wird die
Einkommenslücke mit Sozialversicherungsleistungen oder anderen Bedarfsleistungen geschlossen.

Erste gesamtschweizerische Ergebnisse der Sozialhilfestatistik
Bundesamt für Statistik, Neuchâtel, 15. Mai 2006, http://www.statistik.admin.ch



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